Rechtswörterbuch > A > Angriff
ALLGEMEINER TEIL
Angriff
Jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten, dass sich gegen die Rechtsgüter eines anderen richtet, gleichgültig, ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist.
Angriff Definition
Donnerstag, 9. Februar 2012 | 60 User Online
Rechtswörterbuch > A > Angriff
ALLGEMEINER TEIL
Jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten, dass sich gegen die Rechtsgüter eines anderen richtet, gleichgültig, ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist.