Behörden sind alle Stellen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die organisatorisch verselbständigt sind und dazu berufen sind, unter eigenem Namen für die juristische Person verbindlich Verwaltungsentscheidungen zu treffen.
Sonntag, 1. August 2010|67 User Online
Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
Behörden sind alle Stellen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die organisatorisch verselbständigt sind und dazu berufen sind, unter eigenem Namen für die juristische Person verbindlich Verwaltungsentscheidungen zu treffen.
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