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ERBRECHT
Erbe
Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Erbfall die Gesamtheit der vererblichen privaten Rechtsbeziehungen übergeht.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Erbfall
Der Erbfall tritt durch den Tod eines Menschen ein, unabhängig davon, ob Vermögen vorhanden ist oder (...) -
Erblasser
Erblasser ist derjenige, dessen Vermögen mit dem Tode auf eine oder mehrere Personen (...) -
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Zugehörige Gesetze und Normen
- § 1922 BGB - Gesamtrechtsnachfolge
(1) Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. (2) Auf den (...) - § 1923 BGB - Erbfähigkeit
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem (...)
