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ERBRECHT
Erblasser
Erblasser ist derjenige, dessen Vermögen mit dem Tode auf eine oder mehrere Personen übergeht.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Erbfall
Der Erbfall tritt durch den Tod eines Menschen ein, unabhängig davon, ob Vermögen vorhanden ist oder (...) -
Erbe
Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Erbfall die Gesamtheit der vererblichen privaten Rechtsbeziehungen (...) -
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