Definition Erbschaft

Sonntag, 1. August 2010|75 User Online

Zivilrecht - Erbrecht

Erbschaft

Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod auf die Erben übergeht. Die Erbschaft umfasst sämtliche vermögensrechtliche Positionen mit Aktiva und Passiva.
Höchstpersönliche Rechtspositionen sind grundsätzlich unvererblich.


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