Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in §24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.
Sonntag, 1. August 2010|68 User Online
Strafrecht - Besonderer Teil
Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel – mit Ausnahme der in §24 StVO genannten -, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.
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