Legalitätsprinzip
Das Legalitätsprinzip beinhaltet, dass die Staatsanwaltschaft beim Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte von Amts wegen verpflichtet ist, einzuschreiten. Es handelt sich hierbei um einen gesetzlich angeordneten Verfolgungs- und Anklagezwang (§§ 152 II, 160 I, 163 I StPO).