Rechtswörterbuch > M > Maklervertrag
SCHULDRECHT
Maklervertrag
Bei einem Maklervertrag (§§ 652 ff. BGB) verpflichtet sich der Auftraggeber dem Makler für den Nachweis der Abschluss-gelegenheit oder für die Vertragsvermittlung eine Vergütung zu bezahlen.
