Öffentliche Ordnung Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 54 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Öffentliche Ordnung

Öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird.


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