Abfindungserklärung

Häufig bietet der Versicherer an, zum Abschluss einer Schadensangelegenheit einen sog. Abfindungsvergleich zu schließen. In einer solchen Abfindungserklärung findet sich oftmals die Formulierung:

Hiermit sind alle materiellen und immateriellen Ansprüche des Anspruchstellers aus dem Unfallereignis vom xyz abgefunden, gleich ob bekannt oder unbekannt, vorhersehbar oder nicht, vergangen, gegenwärtig oder zukünftig.

Schlägt der Versicherer vor, eine solche Vereinbarung zu schließen, sollte zwingend geprüft werden, ob eine solche vorformulierte Abfindungserklärung sinnvollerweise durch Vorbehalte oder andere Ausnahmetatbestände zu ergänzen ist.

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