Adhäsionsverfahren
Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen den Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.
Der Verletzte kann im Laufe des Strafverfahrens (auch bereits vor der Hauptverhandlung) einen Antrag stellen, mit dem er seinen vermögensrechtlichen (zivilrechtlichen) Anspruch geltend macht. Das Strafgericht entscheidet dann über den Antrag im Rahmen seines Strafurteils. Die Entscheidung über den Antrag des Verletzten steht einem im Zivilrechtsverfahren ergangenen Urteil gleich.