Aggregatschaden

Der Begriff Aggregatschaden ist ist gesetzlich nicht definiert. Aggregatschäden sind Schäden an den Aggregaten des Fahrzeugs, wie beispielsweise Lichtmaschine, Batterie oder Anlasser.

Aggregatschäden kommen vor allem im Kaskorecht vor.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Aggregatschaden, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch