Alleinerbe
Als Alleinerbe wird derjenige bezeichnet, der den Erblasser alleine beerbt, das heißt sein alleiniger Rechtsnachfolger wird, § 1922 BGB.
Als Alleinerbe wird derjenige bezeichnet, der den Erblasser alleine beerbt, das heißt sein alleiniger Rechtsnachfolger wird, § 1922 BGB.