Aufgebotsverfahren
Das Aufgebotsverfahren dient dazu, die Nachlassgläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen aufzufordern.
Das Aufgebot muss öffentlich bekannt gemacht werden und soll den bekannten Nachlassgläubigern von Amts wegen zugestellt werden. Die Aufgebotsfrist beträgt mindestens 6 Wochen, maximal 6 Monate.