Ausbildungsverhältnis
Das Berufsausbildungsverhältnis ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Auf diesen Vertrag sind, soweit sich aus dem Berufsbildungsgesetz nichts anderes ergibt, die für das Arbeitsrecht geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.
Der Auszubildende hat einen Vergütungsanspruch. Die Höhe muss angemessen sein und nach dem Lebensalter des Auszubildenden mit fortschreitender Berufsausbildung ansteigen.