Eventualvorsatz
Handelt der Täter mit Eventualvorsatz (lat.: dolus eventualis, auch bedingter Vorsatz) hält er die Verwirklichung eines Tatbestandes ernsthaft für möglich, findet sich aber mit diesem Risiko ab.
Handelt der Täter mit Eventualvorsatz (lat.: dolus eventualis, auch bedingter Vorsatz) hält er die Verwirklichung eines Tatbestandes ernsthaft für möglich, findet sich aber mit diesem Risiko ab.