Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) enthält Regelungen zur Eignung für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis bzw. zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.
Steht die Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers fest, so ist ihm die Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 S. 1 FeV zu entziehen