Freistellung
Freistellung des Arbeitnehmers
Eine Freistellung ist eine einseitige oder einvernehmliche Befreiung des Arbeitnehmers von der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Die Freistellung kann bezahlt oder unbezahlt erfolgen.
Wichtigster Fall einer bezahlten einseitigen Freistellung ist die Freistellung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber für die Dauer der Kündigungsfrist bis zum Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine einseitige Freistellung bedarf stets einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Weder besteht ein Recht des Arbeitnehmers auf eine Freistellung noch kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtsgrundlos freistellen, dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn weiterhin zahlt.