Marke

Marke und Markenschutz

Als Marke können nach § 3 Abs. 3 Markengesetz (MarkenG) alle Zeichen und Wörter, einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, aber auch Klänge oder die Form einer Ware oder ihrer Verpackung geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Unterscheidungskraft).

Nicht dem Markenschutz zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen, die durch die Art der Ware selbst bedingt sind, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleihen.

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