Nachlass

Der Wert des Nachlasses ergibt sich, indem von den Aktiva die Erblasserschulden und die Erbfallschulden abgezogen werden. Unter die Nachlassverbindlichkeiten fallen auch die Steuerschulden des Erblassers (mit Ausnahme der Erbschaftsteuer).

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Nachlass, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch