Nachlass
Der Wert des Nachlasses ergibt sich, indem von den Aktiva die Erblasserschulden und die Erbfallschulden abgezogen werden. Unter die Nachlassverbindlichkeiten fallen auch die Steuerschulden des Erblassers (mit Ausnahme der Erbschaftsteuer).
Der Wert des Nachlasses ergibt sich, indem von den Aktiva die Erblasserschulden und die Erbfallschulden abgezogen werden. Unter die Nachlassverbindlichkeiten fallen auch die Steuerschulden des Erblassers (mit Ausnahme der Erbschaftsteuer).