Parentelsystem

Gesetzliche Erben sind die Verwandten gem. der einzelnen Erbenordnung, §§ 1924 ff. BGB, sowie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Im Rahmen der gesetzlichen Erben der ersten bis dritten Ordnung greift das Parentelsystem ein. Der Nachlass wird dabei nach den Stämmen und nicht nach der Anzahl der Personen geteilt.

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