Tarifpluralität

Tarifpluralität entsteht, wenn in einem Betrieb auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer die Tarifverträge unterschiedlicher Tarifvertragsparteien Anwendung finden und sich ihr Geltungsbereich überschneidet.

Tarifpluralität entsteht dann, wenn die Arbeitnehmer eines Betriebes in unterschiedlichen Gewerkschaften organisiert sind.

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