Arbeitsrecht

Tarifpluralität

Tarifpluralität entsteht, wenn in einem Betrieb auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer die Tarifverträge unterschiedlicher Tarifvertragsparteien Anwendung finden und sich ihr Geltungsbereich überschneidet.

Tarifpluralität entsteht dann, wenn die Arbeitnehmer eines Betriebes in unterschiedlichen Gewerkschaften organisiert sind.

Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Tarifpluralität, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Tarifpluralität