Teilerbschein
Was ist ein Teilerbschein?
Ein Teilerbschein gemäß § 2353 BGB ist ein Erbschein, der das Erbrecht eines von mehreren Miterben ausweist. Diese Art von Erbschein kommt in der Praxis immer dann vor, wenn weitere Erben noch nicht ermittelt werden konnten oder wenn die Annahme der Erbschaft nicht nachgewiesen werden kann.
Die Beantragung eines Teilerbscheins ist notwendig, um eine Erbteilsveräußerung vornehmen zu können.