Verfahren des Dritten Weges
Der Dritte Weg ist das System des kirchlichen Arbeitsrechts.
Verfahren des Dritten Weges bedeutet, dass die Arbeitsrechts- und Tarifregelungen weder durch einseitige Arbeitgeberbeschlüsse (sog. Erster Weg) noch durch mit Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge (sog. Zweiter Weg) geregelt werden, sondern durch eine arbeitsrechtliche Kommission, die paritätisch mit Vertretern von Dienstgebern und Dienstnehmern besetzt ist.