Verkehrskontrolle
Verkehrskontrolle durch die Polizei
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten, § 36 StVO.
Das Zeichen zum Anhalten kann durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden.
Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.