Wehrübung

Ehemalige Soldaten (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit oder Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst geleistet haben) können sich freiwillig zu einer Wehrübung melden.

Durch das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei einer Einberufung zum Wehrdienst (ArbPlSchG) wird sichergestellt, dass dem Arbeitnehmer durch die Ableistung einer solchen Wehrübung keine Nachteile hinsichtlich seines beruflichen Fortkommens entstehen.

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