Abbrechen der Schwangerschaft
Schwangerschaftsabbruch, strafbar oder straflos?
Ein Abbruch der Schwangerschaft ist jede Handlung, die - sei es auch mittelbar - auf die Leibesfrucht einwirkt und dadurch deren Absterben herbeiführt.
Gemäß § 218 StGB wird ein Schwangerschaftabbruch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 218a StGB regelt die Fälle, in denen ein Abbruch der Schwangerschaft straflos ist. Dies ist der Fall, wenn
- die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 StGB nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
- der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
- seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.