Abstrakte Gefährdungsdelikte

Abstrakte Gefährdungsdelikte sind Delikte, bei denen ein Rechtsgut abstrakt gefährdet ist. Abstrakte Gefährdungsdelikte erkennt man daran, dass sie weder die Verletzung noch die konkrete Gefährdung eines Rechtsguts voraussetzen.

Bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt muss die Gefahr also nicht tatsächlich eintreten, Grund für die Strafbarkeit des Verhaltens ist bereits die generelle Gefährlichkeit der Tatbestandshandlung.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Abstrakte Gefährdungsdelikte, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch