Abstraktionsprinzip
Das Abstraktionsprinzip beruht auf der rechtlichen Trennung von kausalem Verpflichtungs- und abstraktem Verfügungsgeschäft. Es bewirkt, dass die Gültigkeit des einen Geschäfts nicht notwendigerweise die Gültigkeit des anderen Geschäfts zur Folge hat.
Ziel des Abstraktionsprinzips ist die eindeutige Zuordnung sachenrechtlicher Berechtigungen.