Alternativvorsatz

Alternativvorsatz liegt vor, wenn der Täter eine bestimmte Handlung will, ohne aber zu wissen, welche sich ausschließende Straftatbestände er dadurch erfüllt.

Nach herrschender Meinung besteht in einem solchen Fall Tateinheit zwischen vollendetem und versuchtem bzw. zwischen dem Versuch beider Delikte.

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