Allgemein

Altlasten

Unter Altlasten versteht man stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, sowie sonstige Standorte, an denen mit Abfällen umgegangen worden ist und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, durch die Schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden können.

Mehr zum Thema Altlasten 1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Schädliche Bodenveränderungen
Schädliche Bodenveränderungen Unter schädlicher Bodenveränderung versteht man Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Altlasten, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Altlasten