Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung stellt, der über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung hinausgeht und der mit den normalen Bezügen nicht sofort zurückgezahlt werden kann.

Das Arbeitgeberdarlehen ist daher von Abschlagszahlungen und Vorschüssen abzugrenzen. Bei Abschlagszahlungen handelt es sich um Zahlungen auf bereits fälligen aber noch nicht abgerechneten Lohn, beim Vorschuss ist der Arbeitslohn dagegenen noch nicht fällig.

Weitere Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Arbeitgeberdarlehens können außerdem die Laufzeit sowie die Höhe und der Zweck der Zahlung sein.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Arbeitgeberdarlehen, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch