Assessor
Was ist ein Assessor?
Bei dem Begriff Assessor handelt es sich um eine Berufs- oder Dienstbezeichnung. Die Bezeichnung Assessor (iuris) darf derjenige führen, der die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat.
Bei dem Begriff Assessor handelt es sich um eine Berufs- oder Dienstbezeichnung. Die Bezeichnung Assessor (iuris) darf derjenige führen, der die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat.