Aufdrängende Sonderzuweisung
Eine aufdrängende Sonderzuweisung ist eine gesetzliche Bestimmung, die eine Streitigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuordnet. Aufdrängende Sonderzuweisungen gehen der Generalklausel nach § 40 VwGO vor.
Eine aufdrängende Sonderzuweisung ist eine gesetzliche Bestimmung, die eine Streitigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuordnet. Aufdrängende Sonderzuweisungen gehen der Generalklausel nach § 40 VwGO vor.