Allgemein

Befriedetes Besitztum

EIn befriedetes Besitztum ist jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist.

Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Befriedetes Besitztum, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Befriedetes Besitztum