Begünstigungsanspruch
Um eine Begünstigung geht es, wenn der Bürger im Vergleich zu bisher eine Besserstellung anstrebt.
Begünstigungen können sich aus Zusagen bzw. Zusicherungen oder aus Leistungsbescheiden der Behörde ergeben. Denkbar sind auch Begünstigungen aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen.