Bereicherungsrecht
Das Bereicherungsrecht dient mit den in den §§ 812 ff. BGB geregelten Bereicherungsansprüchen dem Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen.
Das Bereicherungsrecht dient mit den in den §§ 812 ff. BGB geregelten Bereicherungsansprüchen dem Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen.