Besitzer, unmittelbarer
Unmittelbarer Besitzer ist gemäß §§ 854, 855 BGB derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft selbst oder durch einen Besitzdiener ausübt.
Weitere Themen
-
Besitzer
Besitzer ist gemäß § 854 I BGB, wer die tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Besitzwillen [...] -
Besitzer, mittelbarer
Mittelbarer Besitzer ist derjenige, der die Sachherrschaft durch einen unmittelbaren Besitzer (einen sog. Besitzmittler) für sich ausüben [...]
Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Besitzer, unmittelbarer
. Erklärung und Erläuterung des Begriffs. Alle Angaben ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.
Hier wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Rechtsthemen.