Strafrecht

Dauergefahr

Eine Dauergefahr ist ein gefahrdrohender Zustand von längerer Dauer, der jederzeit in einen Schaden umschlagen kann. Eine Dauergefahr kann auch eine Gefahr im Sinne des § 34 StGB sein.

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Gefahr
Gefahr Eine Gefahr für ein Rechtsgut liegt vor, wenn eine Sachlae besteht, aus der heraus der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens wahrscheinlich (...)
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