Zivilrecht

Durchlieferung

Eine Durchlieferung liegt vor, wenn ein Schuldner eine bewegliche Sache (im Gegensatz zur Leistungskette) nicht an seinen Gläubiger, sondern direkt an einen Dritten liefert, der seinerseits gegenüber dem Gläubiger forderungsberechtigt ist. Nach h.M. sind solche Fälle einer Durchlieferung ebenso zu behandeln wie die einer Leistungskette.

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Leistungskette
Leistungskette Eine sog. Leistungs- oder Bereicherungskette liegt vor, wenn der Empfänger einer Leistung den empfangenen Vermögens-gegenstand aufgrund eines (...)
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