Feststellungsklage

Im Verwaltungsrecht gibt es verschiedene Feststellungsklagen (§ 43 VwGO). Besondere sind die Fortsetzungsfeststellungsklage, die Nichtigkeitsfestellungsklage bei Normen und die Nichtigkeitsfestellungsklage bei Verwaltungsakten. Diese besonderen Feststellungsklagen gehen der allgemeinen Feststellungsklage vor.
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