Folgenbeseitigungsanspruch

Beim Folgenbeseitigungsanspruch geht es um die Beseitigung der zurechenbaren Folgen eines in der Vergangenheit erfolgten öffentlich-rechtlichen Eingriffs in subjektive Rechte des Bürgers. Beanstandet wird beim Folgenbeseitigungsanspruch demnach der gegenwärtige Zustand, der sich als Folge vorausgegangenen Handelns darstellt.

Abzugrenzen ist der Folgenbeseitigungsanspruch vom schlichten Abwehr- und Unterlassungsanspruch. Um einen solchen Anspruch geht es, wenn der Bürger durch ein gegenwärtiges hoheitliches Handeln in einem subjektiven Recht betroffen ist. Kennzeichnend für einen solchen Anspruch ist der hoheitliche Eingriff im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung.

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