Gefahr

Eine Gefahr für ein Rechtsgut liegt vor, wenn eine Sachlae besteht, aus der heraus der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens wahrscheinlich ist. Wahrscheinlich ist der Schadenseintritt, wenn innerhalb vernünftiger Lebenserfahrung mit dem Schadenseintritt gerechnet werden muss.
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