Kommunalstreitverfahren

Das Kommunalstreitverfahren (Kommunalverfassungsstreitverfahren) befasst sich mit Streitigkeiten zwischen Organen, Organvertretern und Organteilen kommunaler Gebietskörperschaften und hat die mögliche Verletzung der mitgleidschaftlichen Einzelrechte oder auch Gruppenrechte zum Gegenstand, die ihnen als kommunales Verfassungsorgan bzw. ihrem Teil im Innenrechtsverhältnis zustehen. Streitigkeiten zwischen den kommunalen Organen können als interorganschaftliche Verfahren, solche innerhalb einzelner Organe als organinterne Verfahren bezeichnet werden.
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