Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen
Nach der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen (LNT) sind die Rechtfertigungsgründe Bestandteile eines "Gesamt-Unrechtstatbestandes". Die einzelnen Rechtfertigungsvoraussetzungen sind "negative Tatbestandsmerkmale". Nach der LNT umfasst demnach der Vorsatz die Kenntnis aller positiven Tatbestandsmerkmale sowie die Vorstellung, dass die negativen Tatbestandsmerkmale fehlen.