Leistung an Erfüllungs Statt

Bei einer Leistung an Erfüllungs Statt wird eine andere als die geschuldete Leistung bewirkt. Die Leistung an Erfüllungs Statt lässt das Schuldverhältnis als Erfüllungsersatz gemäß § 364 I BGB erlöschen, wenn sie vom Schuldner oder einem Dritten an Erfüllungs Statt angeboten und vom Gläubiger angenommen wird.
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