Leistung an Erfüllungs Statt
Bei einer Leistung an Erfüllungs Statt wird eine andere als die geschuldete Leistung bewirkt.
Die Leistung an Erfüllungs Statt lässt das Schuldverhältnis als Erfüllungsersatz gemäß § 364 I BGB erlöschen, wenn sie vom Schuldner oder einem Dritten an Erfüllungs Statt angeboten und vom Gläubiger angenommen wird.