Schuldrecht
Leistungsort
Der Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung vornehmen muss.
Weitere Begriffe und Definitionen 1
Mit dem Begriff Leistungsort sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
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Erfolgsort
Der Erfolgsort ist der Ort, an dem der Leistungserfolg und damit die Erfüllung nach § 362 eintritt. Bei einer Holschuld sind Leistungs- und (...)
Gesetze und Verordnungen 1
Mit dem Begriff Leistungsort sind weitere Normen und Gesetze verknüpft. Alle relevanten Einträge aus dem Rechtswörterbuch anzeigen.
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§ 269 BGB - Leistungsort
(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die (...)
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