Leitende Angestellte

Die sog. leitenden Angestellten nehmen im Arbeitsrecht eine Sonderrolle ein. Sie sind Arbeitnehmer im Rechtssinne, stehen aber in der Hierarchie zwischen dem Arbeitgeber und den anderen Angestellten. Leitende Angestellte übernehmen in der Regel teilweise Arbeitgeberfunktionen, so dass sie im Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer hinsichtlich der unterschiedlichen Interessenlagen oft eher der Arbeitgeberseite zuzuordnen sind. Hieraus ergeben sich für bestimmte Sonderregelungen für leitende Angestellte, wie zum Beispiel die Unanwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) oder ein eingeschränkter Kündigungsschutz gem. § 14 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
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