Maklervertrag
Bei einem Maklervertrag (§§ 652 ff. BGB) verpflichtet sich der Auftraggeber dem Makler für den Nachweis der Abschluss-gelegenheit oder für die Vertragsvermittlung eine Vergütung zu bezahlen.
Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Maklervertrag
. Erklärung und Erläuterung des Begriffs. Alle Angaben ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.
Hier wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Rechtsthemen.